Asset Deal für Versicherungsmakler

Ankauf des Kundenbestandes

 

Das Wichtigste in Kürze:

  • Ankauf des Kundenbestandes
  • Kein Haftungsrisiko für zukünftige Beratungen
  • Fortführung der persönlichen Betreuung Ihrer Kunden
  • Übernahme der Mitarbeiter (falls vorhanden)
  • Weiterbeschäftigung nach Verkauf möglich
  • Mitwirken als Tippgeber möglich

Was ist ein Asset Deal?

Bei einem Asset Deal verkauft der Verkäufer Vermögenswerte (englisch „assets“) in Form einzelner Wirtschaftsgüter. Diese werden im Wege der Einzelrechtsnachfolge auf den Käufer übertragen. Es besteht also eine Wahlmöglichkeit des Käufers bzw. Verkäufers welche Vermögenswerte gekauft bzw. verkauft werden.

Im Falle eines Versicherungsmaklers handelt es sich bei den Vermögenswerten i.d.R. entweder um alle Kundenverträge oder Kundenverträge einer bestimmten Sparte, die durch eine Bestandsübertragung auf den Käufer übergehen.

Wie funktioniert ein Asset Deal?

Der Leistungsaustausch (Assets gegen Kaufpreis) erfolgt auf der Unternehmensebene. Die Bernhard Mittelstandsmakler GmbH erwirbt als GmbH Ihren Kundenbestand (Asset) von Ihrem Unternehmen. Vor dem Hintergrund, dass sich die Bestandsübertragung oft über Monate hinzieht, erfolgt die Auszahlungen des Kaufpreises in zwei oder mehr Raten.

Vorteile des Asset Deals

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Sie können sich sicher sein, dass Ihre Kunden auch weiterhin gut beraten werden. Ihr Bestand wird in gute Hände übergeben. Das Team der Bernhard Mittelstandsmakler GmbH wird Ihre Kunden nach der Übergabe weiterhin umfassend betreuen und Ihre Kunden erhalten einen neuen direkten Ansprechpartner.

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Ein Mitwirken als Tippgeber oder Berater ist auch im Nachgang noch möglich. So erleichtern Sie Ihren Kunden und uns den Übergang und können weiterhin für ausgewählte Kunden da sein, auch wenn der Bestand formell bereits übergeben wurde.

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Das Haftungsrisiko, die Einhaltung und Umsetzung der DSGVO sowie die Beratungspflicht gehen für zukünftige Beratungen an den Nachfolger über.

Nachteile des Asset Deals

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Aufgrund des einzelnen Erwerbes des Bestandes ist die Vertragsgestaltung beim Asset Deal etwas umfangreicher, denn jeder zu verkaufende Vermögenswert muss einzeln im Kaufvertrag aufgenommen und zur eindeutigen Bestimmung genau beschrieben werden.
Im Falle des Bestandsverkaufes wird eine Kundenübersicht mit allen aktuell bestehenden Verträgen für jede Versicherungsgesellschaft zusammengestellt.

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Die Steuerlast bei einem Asset Deal ist höher als bei einem Share Deal. Diese kann bei bis zu 47% liegen. Letztlich unterliegen die steuerlichen Aspekte aber immer der Einzelfallbetrachtung und müssen eingehend durch einen Steuerberater geprüft werden.

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Kunden müssen über die Übergabe informiert werden. Wurde die Einwilligung der Datenweitergabe nicht schon vorausschauend im bestehenden Maklervertrag vereinbart, muss bei jedem Kunden vor der Bestandsübertragung eine Einwilligungserklärung zur Weitergabe seiner Daten (Vertragsdaten, Bankdaten, etc.) an den Käufer eingeholt werden. Anschließend muss der Kunde über die Bestandsübertragung informiert werden. Widersprechen einzelne Kunden der Bestandsübertragung und es wird keine gemeinsame Lösung mit ihnen gefunden, so gehen die Verträge nicht auf den Käufer über, sondern verbleiben beim Verkäufer, der die Verpflichtungen daraus aber u.U. gar nicht mehr erfüllen kann.

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Wenn im Kaufvertrag keine anderweitige Vereinbarung getroffen wird, verbleibt die Haftung für Verletzungen der Beratungs- oder Dokumentationspflichten aus der Zeit vor der Übertragung des Kunden-Bestandes beim Verkäufer bzw. dessen VSH.

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Weitere Rechtsverhältnisse der Firma sowie Verbindlichkeiten bleiben weiterhin bestehen.

Warum Bernhard?

Es ist besonders wichtig, dass die Chemie zwischen Verkäufer und Nachfolger stimmt und Sie beim Verkauf Ihres Unternehmens oder Bestandes ein gutes Gefühl haben. Wir legen daher großen Wert auf eine persönliche und offene Kommunikation und einen fairen Umgang miteinander.

Häufig gestellte Fragen

1. Welche Eigenschaften sollte mein Unternehmen / mein Bestand aufweisen?

Wir sind auf der Suche nach Maklern bzw. Beständen, die dieselbe Zielgruppe aufweist wie die der Bernhard Mittelstandsmakler GmbH. D.h. umso höher der Anteil an Gewerbe- und Industriekunden oder an Kunden aus dem Non-Profit-Bereich (Vereine, Verbände, Schulen, Kommunen, etc.), umso interessanter ist die Zusammenarbeit für Sie und uns.

2. Erhalten meine Kunden weiterhin eine persönliche Beratung?

Ihre Kunden sind eine persönliche Betreuung gewohnt und diese wollen wir ununterbrochen fortführen. Wir sind der Meinung, dass nur durch eine persönliche Betreuung Kundenbeziehungen aufgebaut und gefestigt werden können. Sofern Sie eigene Mitarbeiter beschäftigen, werden diese von der Bernhard Mittelstandsmakler GmbH übernommen. D.h. Ihre Kunden werden weiterhin von den bereits bekannten Ansprechpartnern betreut.

Wenn Sie als Einzelunternehmer Ihren Betrieb/Bestand abgeben, bekommt jeder Ihrer Kunden einen Außen- und Innendienstbetreuer aus unserem Hause zugewiesen. Idealerweise aus der Niederlassung, die örtlich am nächsten beim Kunden gelegen ist. Wir handeln getreu dem Motto „agieren statt reagieren“. Bei der Übernahme kontaktieren wir Ihre Kunden proaktiv durch ein Mailing, Telefonat, Videocall oder ein persönliches Treffen.

Insbesondere bei besonders großen und wichtigen Kunden raten wir zu einer persönlichen Übergabe und persönlichen Vorstellung des neuen Maklers in Ihrem Beisein.

3. Was hat die Bernhard Mittelstandsmakler GmbH mit meinem Unternehmen / meinem Bestand vor?

Die Bernhard Mittelstandsmakler GmbH verfolgt eine Wachstumsstrategie. D.h. wir übernehmen Ihre Kunden mit dem Ziel, die Kundenbetreuung weiter fortzuführen und den bestehenden Kundenbestand weiter auszubauen. Oberste Priorität hat dabei eine persönliche Kundenbeziehung. Unser Ziel ist es, den Kunden durch unsere erstklassigen Leistungen so zu begeistern, dass er uns eine Weiterempfehlung ausspricht.

Oftmals haben Sie bereits lange Beziehungen zu Ihren Kunden aufgebaut und zu dem ein oder anderen Kunden auch privat Kontakt. Wenn Sie also einen Ihrer ehemaligen Kunden auf dem Tennisplatz oder beim Einkaufen treffen, wollen wir, dass dieser nur Gutes über uns berichtet. Mit unseren digitalen Services bieten wir dem Kunden Zusatzleistungen und Mehrwerte, die er kostenfrei nutzen kann, aber nicht muss. Diese Services fördern zusätzlich die Kundenbindung.

Ihr Bestand wird keinesfalls an einen Maklerpool angebunden oder weiterverkauft. Neben dem Versprechen, stets professionell und im bestmöglichen Interesse des Kunden zu handeln, möchten wir die Kundenbetreuung zukunftssicher aufstellen.

D.h. wir digitalisieren einen großen Teil der Verwaltungs- und Backoffice-Tätigkeiten, sodass der Aufwand in diesem Bereich um bis zu 70 % reduziert wird und sich die Mitarbeiter um die wirklich wichtigen Dinge kümmern können: die Kundenbetreuung. Dafür nutzen wir unser bereits vorhandenes, eigens programmiertes Softwareprogramm. Wir leben bereits das „Maklerbüro 2025“.

4. Wie sieht ein Asset Deal bei einem Versicherungsbestand aus?

Am häufigsten erfolgt die Bestandsübertragung mit allen Rechten und Pflichten: der Käufer erhält das Recht auf Bestandsprovision und Provisionen aus Dynamiken. Er übernimmt die Stornohaftung für die verbleibende Haftungszeit sowie die Verpflichtung, den Versicherungsschutz der Kunden regelmäßig zu prüfen und zu aktualisieren.

5. Wie wird der Kaufpreis meines Kundenbestandes bestimmt?

Bei einer Bestandsübertragung beträgt der Kaufpreis im Schnitt das 2- bis 3-fache der jährlichen Bestandsprovision. Der KFZ-Bestand wird aufgrund des größeren Verwaltungsaufwands mit dem 1- bis 1,5-fachen der jährlichen Bestandsprovision bewertet. Es fließen nur die Bestandsprovisionen der tatsächlich übertragenen Kunden in die Bewertung ein – keine Abschlussprovisionen.

6. Wie läuft der Verkaufsprozess meines Maklerbestands ab?

Im Rahmen der Bestandsübertragung werden die Verträge Ihrer Kunden auf unsere bereits bestehenden Direktvereinbarungen transferiert und persönlich von uns weiterbetreut.

Am häufigsten erfolgt die Bestandsübertragung mit allen Rechten und Pflichten. Der Käufer erhält folgende Rechte:

  • Recht auf Provision aus Dynamiken
  • Recht auf Bestandsprovision

Zudem übernimmt der Käufer folgende Pflichten:

  • Stornohaftung für die verbleibende Haftungszeit sowie die Höhe der an den Ursprungsvermittler ausgezahlten Provision (bereits verdiente Provision muss berücksichtigt werden)
  • regelmäßige Überprüfung des Versicherungsschutzes der Kunden auf Aktualität und allgemeine Kundenbetreuung

Wichtige Voraussetzung:

Der Kunde muss im Vorfeld der Bestandsübergabe einer Weitergabe seiner Daten an den Käufer ausdrücklich zustimmen – dies sieht die DSGVO sowie der Code of Conduct des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft so vor.

Idealerweise haben Sie die Einwilligung des Kunden zur Weitergabe der Daten zum Zwecke einer möglichen Bestandsübertragung bereits frühzeitig im Maklervertrag oder bei der Datenschutzerklärung eingeholt. Andernfalls muss die Einwilligungserklärung rechtzeitig vor der Bestandsübertragung bei jedem Kunden angefordert werden.

Liegt die Einwilligung zur Datenweitergabe vor, setzen wir den Kunden über die Bestandsübertragung in Kenntnis und gewähren diesem ein Widerspruchsrecht. Dieses kann der Kunde 14 Tage lang in Anspruch nehmen. Gibt es keinen Widerspruch von Kundenseite, so kann die Bestandsübertragung problemlos abgeschlossen werden. Widerspricht der Kunde und es wird keine gemeinsame Lösung mit ihm gefunden, so verbleibt er beim Ursprungsvermittler.

Bei einer Bestandsübertragung mit allen Rechten und Pflichten wird eine Kundenübersicht mit allen aktuell bestehenden Verträgen für jede Versicherungsgesellschaft zusammengestellt. Um die Bestandsübertragung abzuschließen, müssen sowohl der Verkäufer als auch der Käufer via Unterschrift die Freigabe bzw. die Annahme bestätigen.

Je nach Versicherungsgesellschaft dauert die Bestandsübertragung zwischen vier und zwölf Wochen. Vor dem Hintergrund, dass sich Bestandsübertragungen oft über Monate hinziehen, erfolgt die Auszahlungen des Kaufpreises in zwei oder mehr Tranchen. Die Provisionen, die der Verkäufer in der Zwischenzeit erhält, werden in der Schlussrate abgezogen.

 

7. Müssen meine Kunden über die Bestandsübertragung informiert werden?

Ja. Denn durch eine Bestandsübertragung transferiert der Verkäufer die Kundendaten an den Käufer (Bankverbindung, Vertragsdaten etc.). Für den Kunden ändert sich hierdurch der Vertragspartner.

Er hat somit ein Recht darauf, zu erfahren, welche Unternehmen Zugriff auf seine Daten haben. Weitere Infos hierzu finden Sie unter Frage 2 „Wie läuft der Verkaufsprozess meines Maklerbestandes ab?“.

8. Werden die Verträge aller Versicherer bei der Übertragung berücksichtigt?

Die Bernhard Mittelstandsmakler GmbH kooperiert grundsätzlich mit allen großen Versicherungsgesellschaften. In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass noch keine Provisionsvereinbarung besteht – insbesondere bei kleinen Versicherern. Informieren Sie uns diesbezüglich, damit eine Vereinbarung mit dem Versicherer abgeschlossen werden kann.

9. Können auch Bestände von Deckungskonzepten übertragen werden?

Bei exklusiven Deckungskonzepten profitiert der Kunde von günstigeren Beiträgen und/oder Leistungsverbesserungen. Dank unserer Firmengröße und unseren guten Kontakten zu Versicherern ist es uns bisher in den meisten Fällen gelungen, die bestehenden Deckungskonzepte auf uns zu übertragen. Manchmal konnten wir sogar noch bessere Konditionen verhandeln. Uns ist wichtig, dass den übertragenen Kunden kein Nachteil entsteht.  

10. Können hinterlegte Rabatte bei Bestandsübertragungen mitgenommen werden?

In den meisten Fällen werden Nachlässe eins zu eins übertragen. Der Kunde wird daher durch die Bestandsübertragung nicht benachteiligt.

11. Wer trägt die Stornorisiken?

Nach der Bestandsübertragung übernimmt die Bernhard Mittelstandsmakler GmbH die Stornorisiken.

12. Kann ich mein Gewerbe nach der Bestandsübertragung abmelden?

Sie können Ihr Gewerbe nach der Übertragung Ihres Bestands abmelden, sofern Sie sämtliche Versicherungsbestände verkauft haben und auch keine sonstigen Geschäfte mehr betreiben. Die Vermögensschadenshaftpflicht und IHK-Beiträge entfallen dann ebenfalls. Die Gewerbeabmeldung ist jedoch keine Voraussetzung für die Bestandsübertragung.

13. Muss der Kaufvertrag bei einem Bestandsverkauf notariell beurkundet werden?

Der Kaufvertrag beim Bestandsverkauf muss nicht zwingend notariell geschlossen werden. Um die Rechtssicherheit der Vertragsinhalte gewährleisten zu können und um zukünftigen Rechtsstreitigkeiten vorzubeugen, bevorzugen wir jedoch auch beim Bestandsverkauf eine notarielle Beurkundung.

14. Kann ich meine Kunden nach der Übertragung weiter betreuen?

Ist die Übertragung abgeschlossen, so übernimmt Bernhard Mittelstandsmakler GmbH die Rolle des Maklers bei Ihren ehemaligen Kunden. Wer seinen Bestand veräußert, hat sich bewusst dazu entschieden, die Kundenbetreuung abzugeben. Sie haben aber die Option, die Kunden in einer Übergangsphase weiter zu betreuen oder als Tippgeber tätig zu werden. Neugeschäft wird dann über die Bernhard Mittelstandsmakler GmbH eingereicht.  

15. Welche steuerlichen Auswirkungen hat der Bestandsverkauf auf mich?

Der beim Bestandsverkauf erzielte Erlös unterliegt i.d.R. der Einkommens- und ggf. Kirchensteuer. Die Versteuerung ist auch abhängig davon, ob das Unternehmen nach der Übertragung weiter existiert – z.B. wenn nur ein Teil des Bestandes verkauft wird – oder ob der Gesamtbestand und etwaige sonstige Vermögenswerte vollständig verkauft werden.

Je nach Betrachtungsweise des zuständigen Finanzamtes besteht unter Umständen die Gefahr einer Umsatzsteuerpflicht. Vor der Bestandsveräußerung sollten Sie Kontakt zu Ihrem Steuerberater bzw. dem Finanzamt aufnehmen.

Für einen möglichst steueroptimierten Bestandsverkauf können wir gerne in Zusammenarbeit mit unseren Steuerberatern eine gemeinsame Lösung erarbeiten und unsere Erfahrungen mit Ihnen teilen.

Kontaktieren Sie uns!

Gerne erklären wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch, wie wir bei der Übernahme vorgehen, wie wir Bestände und Unternehmen fair und transparent bewerten, übergabefähig machen und wie wir für Sie persönlich den richtigen Weg finden. Selbstverständlich wird Ihre Anfrage vertraulich behandelt.

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