Share Deal für Versicherungsmakler
Verkauf der gesamten Gesellschaft
Das Wichtigste in Kürze:
- Veräußerung des gesamten Unternehmens
- Unternehmensstruktur und Verträge bleiben bestehen
- Mitarbeiter werden übernommen und Standorte erhalten
- Weiterbeschäftigung möglich
- Einmalzahlung oder Raten möglich
Was ist ein Share Deal?
Beim Share Deal wird Ihr gesamtes Unternehmen inklusive aller Forderungen und Verbindlichkeiten an den Käufer übergeben. Der Käufer übernimmt dabei alle Anteile Ihres Unternehmens (Shares). Die Unternehmensstruktur sowie Arbeitsverträge werden gesamtheitlich übernommen und fortgeführt. Auch der Name der Firma, die Standorte und Mitarbeiter bleiben erhalten. Für Kunden und Vertragspartner ändert sich nichts, weshalb ein Share Deal beim Kunden oft gar nicht richtig wahrgenommen wird.
Wie funktioniert ein Share Deal?
Bei einem Share Deal erfolgt der Leistungsaustausch (Geschäftsanteile gegen Kaufpreis) auf der Gesellschafterebene. Der Käufer wird somit neuer Gesellschafter, die Identität des Rechtsträgers ändert sich nicht. Der Kaufpreis wird anhand des voraussichtlichen Jahresgewinnes ermittelt und kann als Einmalzahlung oder in Raten fließen.
Vorteile des Share Deal
Schnelle und einfache Abwicklung:
Da bei einem Share-Deal nur ein Kaufgegenstand existiert – nämlich Gesellschaftsanteile –, lässt sich diese Form des Unternehmensverkaufs verhältnismäßig einfach und schnell abwickeln.
Unternehmen bleibt erhalten:
Die Gesellschaft, die Belegschaft und die Standorte bleiben in ihrer bisherigen Form bestehen. Dies hat den Vorteil, dass den Kunden weiterhin ihr gewohnter Ansprechpartner zur Verfügung steht und sich grundsätzlich nichts für sie ändert. Auch das Markenimage und die Werte des Unternehmens, welche den Kunden und Mitarbeitern vertraut sind, bleiben bestehen.
Steuerliche Vorteile:
Aus steuerlicher Perspektive ist ein Share Deal vor allem für den Verkäufer besonders attraktiv: Verkauft eine Kapitalgesellschaft ihre Anteile, liegt deren Steuerbelastung nur bei rund 1,5 Prozent. Verkauft eine natürliche Person ihre Anteile, hat sie eine etwas höhere Steuerbelastung von maximal 28 Prozent. Letztlich unterliegen die steuerlichen Aspekte immer der Einzelfallbetrachtung und müssen eingehend durch einen Steuerberater geprüft werden.
Geringes Risiko:
Da der Käufer sämtliche bekannten und unbekannten Haftungsrisiken und Verbindlichkeiten übernimmt – sofern nichts Anderes im Kaufvertrag vereinbart wurde – hat der Verkäufer bei dieser Form des Unternehmensverkaufs kein Risiko. Dies ist zum Nachteil des Käufers, der nunmehr alleine haftet.
Wegfall der Kunden-Informationspflicht:
Im Gegensatz zum Asset-Deal besteht bei einem Share-Deal keine Verpflichtung, die Kunden über den Verkauf zu informieren, da die Gesellschaft weiter fortbesteht und „nur“ ein Inhaberwechsel vollzogen wird. Vertraglich und datenschutztechnisch ändert sich für die Kunden nichts. Der hohe Aufwand der Einholung der Zustimmung des Kunden entfällt somit.
Nachteile des Share Deal
Vorsicht bei Change-of-Control-Klauseln:
Grundsätzlich bestehen bei einem Share Deal jegliche Verträge mit Dienstleistern oder Banken unverändert fort. Es kann unter Umständen jedoch sein, dass diese Verträge eine sog. „Change-of-Control-Klausel“ enthalten. Bei einem Inhaberwechsel hätte der Vertragspartner das Recht, den Vertrag zu kündigen. In einem solchen Fall ist es wichtig, die Vertragspartner frühzeitig zu informieren, um einen Gebrauch des Kündigungsrechts zu vermeiden.
Keine Nachteile aus Verkäufersicht
Aus Verkäufersicht gibt es bei einem Share Deal keine Nachteile. Die Risiken gehen i.d.R. vollständig auf den Käufer über.
Klaus Hartmann
(ehemaliger Inhaber der Dreher & Hartmann Assekuranzmakler GmbH)
„Bei der Suche nach einem Nachfolger für meinen Gewerbeversicherungsmakler wurde ich durch einen Berater auf die Bernhard Assekuranz aufmerksam. Herr Kuhr und ich waren uns auf Anhieb sympathisch und schnell war klar, dass die Bernhard Assekuranz als Inhaber-geführtes, familiäres Maklerhaus der richtige Käufer für mein Unternehmen ist.
Eine Übergabe an einen anonymen Maklerpool kam für mich nicht in Frage. Der Kaufpreis entsprach meinen Vorstellungen und die Firmenübergabe ist im Jahr 2017 völlig konfliktfrei über die Bühne gegangen. Ich würde mich immer wieder für die Bernhard Assekuranz entscheiden.“
Häufig gestellte Fragen
1. Wie wird der Kaufpreis meines Unternehmens ermittelt?
Ist ein Versicherungsmakler als juristische Person organisiert und/oder verfügt er über große Bestände, ist ein Verkauf der Gesellschaft meist die sinnvollste Option. Dabei werden Arbeitsverträge, Bürofläche und Mietverträge, die gebildete Stornoreserve, das verbleibende Haftungsvolumen aus vordiskontiert ausgezahlter Provision, mögliche Rechtsrisiken sowie Forderungen und Verbindlichkeiten vom Käufer übernommen.
Je nach finanzieller Leistungsfähigkeit des Unternehmens, der Sorgfältigkeit der Datenpflege und der Kompatibilität Ihres Kundenbestandes mit dem Kundenbestand der Bernhard Mittelstandsmakler GmbH beträgt der Kaufpreis i.d.R. das 5- bis 8-fache des jährlichen Betriebsgewinns. Der Kaufpreis wird entweder als Einmalzahlung oder als Ratenzahlung erbracht.
2. Wie läuft der Verkaufsprozess meines Unternehmens ab?
Die grobe Vorgehensweise bei Unternehmensverkauf läuft folgendermaßen ab:
- Erste Kontaktaufnahme: Unverbindliches, telefonisches Kennenlerngespräch mit Thorsten Kuhr
- Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung – ggf. auch schon vor dem Erstgespräch
- Unverbindliches, persönliches Kennenlerngespräch mit Herrn Kuhr
- Gemeinsame Unterzeichnung der Absichtserklärung: Beschreibung des Kaufgegenstandes, Herleitung des Kaufpreises und einer Zeitschiene
- Detaillierte Analyse des Betriebs und des Bestands / Durchführung einer kleinen Due Diligence (DD) zur Abklärung von Risiken und roten Linien
- Bewertung des Betriebes auf Basis anerkannter Bewertungsverfahren
- Gemeinsame Kaufpreis- und Vertragsverhandlung sowie Festlegung der zukünftigen Rolle des Inhabers und Managements
- Finale Festlegung der Details und Unterzeichnung des Kaufvertrages
- Erfolgreiche Integration: Harmonisierung der Abläufe, Prozesse und Strukturen
Wir legen großen Wert auf einen schlanken, transparenten und partnerschaftlichen Prozess.
Um den Vorgang nicht unnötig aufzublähen und aufgrund unserer Erfahrung bei vergangenen Firmenkäufen, werden von unserer Seite keine externen Beraterfirmen beauftragt. Wir führen die Due Diligence und die Bewertung selbst durch. Dabei drehen wir nicht jeden Stein um, sondern fokussieren uns ausschließlich auf die wichtigsten Punkte. Bei der Gestaltung des Kaufvertrages holen wir unseren Steuerberater und Wirtschaftsprüfer ins Boot.
Selbstverständlich steht es Ihnen frei, externe Berater zu engagieren, mit denen wir gerne kooperieren.
3. Welche Dokumente muss ich dem Verkäufer zur Verfügung stellen?
Zum Zweck der Betriebsanalyse (Due Diligence) wird ein Datenraum bereitgestellt, in dem die wichtigsten Dokumente hochgeladen werden. Dabei sollen auf Basis der Dokumente nicht bloß Chancen, sondern auch potenzielle Risiken erkennbar sein, auf die sich der Käufer einlässt. Unter anderem sind die folgenden Dokumente für die Analyse erforderlich:
- Bestandsauswertung (Sparten, Versicherungsgesellschaften, Zielgruppen)
- Kopie Handelsregisterauszug
- Gesellschafterverträge (gesamte Urkundenkette)
- Verträge aller Art (Arbeitsverträge, Vermittlerverträge, Provisionsvereinbarungen mit Versicherungsgesellschaften, Vertriebsvereinbarungen mit Maklerpools, Mietverträge, Leasingverträge, etc.)
- Offene und geschlossene Rechtsstreitigkeiten
- Aufstellung vorhandener Versicherungen
- Erklärung zu möglicher Haftung aus Fehlberatungen und getroffene Vorkehrungen
- Auflistung aller Bankverbindungen
- Auflistung aller verbundenen Unternehmen
- Auflistung aller Dienstleister und Kooperationspartner
- Bilanz der letzten zwei bis drei Jahre
- Darstellung der Geschäftstätigkeit inklusive Wachstumschancen und Risiken
4. Existiert mein Unternehmen nach dem Verkauf weiter?
Wir möchten Ihren Betrieb langfristig erhalten und weiter ausbauen. Das heißt, Ihr Unternehmen existiert weiter wie gewohnt mit der bestehenden Firmierung und den bestehenden Standorten. Ihr „guter Name“ und die Werte, die Ihren Kunden und Mitarbeitern vertraut sind, bleiben bestehen.
5. Werden meine Mitarbeiter weiter beschäftigt?
Wir übernehmen grundsätzlich alle Beschäftigten Ihres Betriebes zu den in den vorhandenen Arbeitsverträgen vereinbarten Bedingungen. Wir legen Wert darauf, dass Ihre Kunden ihre gewohnten Ansprechpartner beibehalten und sich weiterhin in guten Händen wissen.
Je nach Qualifikation und Leistungsbereitschaft haben Ihre Mitarbeiter sogar die Möglichkeit, eine Führungsposition – bis hin zum Partner – im Gesamtmanagement unserer Firmengruppe zu übernehmen.
6. Wer wird mein Nachfolger sein?
Das kommt auf die Größe bzw. auf die vorhandene Management-Struktur Ihres Unternehmens an. In den meisten Fällen wird Ihr Nachfolger Thorsten M. Kuhr in der Position des Geschäftsführers. Die bestehenden Management-Strukturen Ihres Unternehmens (z.B. Co-Geschäftsführer, Prokurist, Bereichsleiter, etc.) bleiben erhalten.
7. Hafte ich nach der Übertragung weiterhin als Makler für meine ehemaligen Kunden?
Nein. Nach Verkauf des Unternehmens geht die Beratungshaftung vollständig auf die Bernhard Mittelstandsmakler GmbH über.
8. Müssen meine Kunden über den Unternehmensverkauf informiert werden?
Da die Gesellschaft weiter fortbesteht und „nur“ ein Eigentümerwechsel vollzogen wird, besteht keine Verpflichtung, die Kunden über den Verkauf zu informieren. Vertraglich und datenschutztechnisch ändert sich für die Kunden nichts. Sind diese jedoch unzufrieden, haben sie natürlich die Möglichkeit, den Maklervertrag zu kündigen.
9. Muss der Kaufvertrag beim Verkauf notariell beurkundet werden?
Das kommt auf die Rechtsform Ihres Unternehmens an. Bei der Übertragung von Anteilen einer Personengesellschaft gelten völlig andere Regeln als bei der Übertragung von Anteilen einer Kapitalgesellschaft.
Beim Verkauf einer GmbH muss der Kaufvertrag gemäß § 15 Absatz 3 des GmbH-Gesetzes zwingend notariell beurkundet werden. Um die Rechtssicherheit der Vertragsinhalte gewährleisten zu können und um zukünftigen Rechtsstreitigkeiten vorzubeugen, bevorzugen wir jedoch unabhängig von der Rechtsform des Unternehmens eine notarielle Beurkundung. Die primäre Aufgabe des Notars besteht darin, die Beweiserleichterung sicherzustellen. So soll sich nach der Veräußerung weder Käufer noch Verkäufer bezüglich fehlender Informationen beklagen können. Darüber hinaus verweist der Notar in letzter Instanz auf mögliche Risiken und sorgt dafür, dass beide Parteien vollends aufgeklärt sind.
10. Kann ich meine Kunden auch nach dem Verkauf weiter betreuen?
Ja, gerne! Wir glauben, dass eine Übergangsphase eine Win-Win Situation darstellt: Es erleichtert Ihnen den Ausstieg und uns den Einstieg. So können sich die Kunden und Mitarbeiter leichter an den Nachfolger gewöhnen. Außerdem schätzen wir Ihre Expertise und Erfahrung während Sie gleichzeitig von den Haftungsrisiken befreit sind.
Falls gewünscht, können Sie dem Unternehmen nach Vertragsschluss in aktiver Tätigkeit, beratend oder auch als Tippgeber erhalten bleiben.
Eine Übergangsphase ist jedoch kein Muss.
11. Welche steuerlichen Auswirkungen hat der Unternehmensverkauf auf mich?
Das kommt auf die Rechtsform Ihres Unternehmens an. Beim Verkauf eines Einzelunternehmens gelten i.d.R. dieselben Regeln wie beim Bestandsverkauf. Beim Verkauf von Anteilen einer Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH) kann der Verkäufer den Verkaufsgewinn i.d.R. nach dem günstigen Teileinkünfteverfahren versteuern.
Haben Sie beim Verkauf Ihres Unternehmens die 55-Jahre-Altersgrenze erreicht, können Sie auf Antrag von Steuerprivilegien profitieren (z.B. ermäßigter Steuersatz nach §34 Abs. 3 EStG oder Freibeträge nach § 16 Abs. 4 EStG). Vor dem Unternehmensverkauf sollten Sie in jedem Fall Kontakt zu Ihrem Steuerberater bzw. dem zuständigen Finanzamt aufnehmen.
Für einen möglichst steueroptimierten Unternehmensverkauf können wir gerne in Zusammenarbeit mit unseren Steuerberatern eine gemeinsame Lösung erarbeiten und unsere Erfahrungen mit Ihnen teilen.
12. Welche Unternehmensformen sind bei einem Share Deal möglich?
Aufgrund seiner schlanken Abwicklung ist der Share Deal beliebt, kann jedoch nur bei Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften durchgeführt werden. Bei einem Einzelunternehmen ist dies nicht möglich, da keine Unternehmensanteile existieren. Es bestünde jedoch die Option, das Einzelunternehmen vor einem Share Deal in eine Gesellschaft umzuwandeln.
I.d.R. handelt es sich bei einem Share Deal um den Kauf der gesamten Gesellschaft. Es kann sich aber auch nur um die teilweise Übernahme von Anteilen in Form einer Mehrheits- oder Minderheitsbeteiligung handeln.
13. Welche Eigenschaften sollte mein Unternehmen / mein Bestand aufweisen?
Wir sind auf der Suche nach Maklern bzw. Beständen, die dieselbe Zielgruppe aufweist wie die der Bernhard Mittelstandsmakler GmbH. D. h. umso höher der Anteil an Gewerbe- und Industriekunden oder an Kunden aus dem Non-Profit-Bereich (Vereine, Verbände, Schulen, Kommunen, etc.), umso interessanter ist die Zusammenarbeit für Sie und uns.
14. Erhalten meine Kunden weiterhin eine persönliche Beratung?
Ihre Kunden sind eine persönliche Betreuung gewohnt und diese wollen wir ununterbrochen fortführen. Wir sind der Meinung, dass nur durch eine persönliche Betreuung Kundenbeziehungen aufgebaut und gefestigt werden können. Sofern Sie eigene Mitarbeiter beschäftigen, werden diese von der Bernhard Mittelstandsmakler GmbH übernommen. D. h. Ihre Kunden werden weiterhin von den bereits bekannten Ansprechpartnern betreut.
Wenn Sie als Einzelunternehmer Ihren Betrieb/Bestand abgeben, bekommt jeder Ihrer Kunden einen Außen- und Innendienstbetreuer aus unserem Hause zugewiesen. Idealerweise aus der Niederlassung, die örtlich am nächsten beim Kunden gelegen ist. Wir handeln getreu dem Motto „agieren statt reagieren“. Bei der Übernahme kontaktieren wir Ihre Kunden proaktiv durch ein Mailing, Telefonat, Videocall oder ein persönliches Treffen.
Insbesondere bei besonders großen und wichtigen Kunden raten wir zu einer persönlichen Übergabe und persönlichen Vorstellung des neuen Maklers in Ihrem Beisein.
15. Was hat die Bernhard Mittelstandsmakler GmbH mit meinem Unternehmen / meinem Bestand vor?
Die Bernhard Mittelstandsmakler GmbH verfolgt eine Wachstumsstrategie. D.h. wir übernehmen Ihre Kunden mit dem Ziel, die Kundenbetreuung weiter fortzuführen und den bestehenden Kundenbestand weiter auszubauen. Oberste Priorität hat dabei eine persönliche Kundenbeziehung. Unser Ziel ist es, den Kunden durch unsere erstklassigen Leistungen so zu begeistern, dass er uns eine Weiterempfehlung ausspricht.
Oftmals haben Sie bereits lange Beziehungen zu Ihren Kunden aufgebaut und zu dem ein oder anderen Kunden auch privat Kontakt. Wenn Sie also einen Ihrer ehemaligen Kunden auf dem Tennisplatz oder beim Einkaufen treffen, wollen wir, dass dieser nur Gutes über uns berichtet. Mit unseren digitalen Services bieten wir dem Kunden Zusatzleistungen und Mehrwerte, die er kostenfrei nutzen kann, aber nicht muss. Diese Services fördern zusätzlich die Kundenbindung.
Ihr Firmenname und Ihre Standorte werden beibehalten und alle Mitarbeiter werden übernommen. Ihr Bestand wird keinesfalls an einen Maklerpool angebunden oder weiterverkauft. Neben dem Versprechen, stets professionell und im bestmöglichen Interesse des Kunden zu handeln, möchten wir Ihren Betrieb zukunftssicher aufstellen.
D.h. wir digitalisieren einen großen Teil der Verwaltungs- und Backoffice-Tätigkeiten, sodass der Aufwand in diesem Bereich um bis zu 70 % reduziert wird und sich die Mitarbeiter um die wirklich wichtigen Dinge kümmern können: die Kundenbetreuung. Dafür nutzen wir unser bereits vorhandenes, eigens programmiertes Softwareprogramm. Wir leben bereits das „Maklerbüro 2025“ – gerne bringen wir Ihr Unternehmen auch dorthin.
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Gerne erklären wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch, wie wir bei der Übernahme vorgehen, wie wir Bestände und Unternehmen fair und transparent bewerten, übergabefähig machen und wie wir für Sie persönlich den richtigen Weg finden. Selbstverständlich wird Ihre Anfrage vertraulich behandelt.
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